Sachunterricht

Entscheidungen, die das Fach Sachunterricht betreffen, werden in den Arbeitstreffen Sachunterricht  vorbereitet und in der Fachkonferenz Sachunterricht vorgestellt und abgestimmt. 

Mitglieder sind zur Zeit: Frau Berlips (LK), Frau Taromi (LK), Frau Sohns (LK), Frau Betz (LK), Frau Flieth (LK)


Im Fach Sachunterricht als drittem Hauptfach erwerben die Kinder besonders viele unterschiedliche Kompetenzen, die sie anhand exemplarischer Inhalte beim Begreifen der Welt unterstützen sollen.

Die Hauptthemen im Sachunterricht kommen aus folgenden Bereichen:

  • Natur und Naturphänomene
  • Technik
  • der Mensch und menschliches Zusammenleben
  • unsere Umgebung und die Welt

Im Sachunterricht bieten sich besonders handlungsorientierte Arbeitsweisen an. Dazu gehören Experimente, Sammlungen und Beobachtungen in der Natur, Umgang mit unterschiedlichen Materialien, Erlernen der Sicherheit im Straßenverkehr, erste Erfahrungen und Übungen zur Sicherheit beim Nutzen des Internets etc.

Der Sachunterricht ist kein Schulbuchunterricht.

Der Besuch außerschulischer Lernorte nimmt einen großen Stellenwert im Sachunterricht ein. Mögliche außerschulische Lernorte sind:

  • EUZ
  • Zoo Hannover
  • Wisentgehege
  • Bauernhöfe
  • Museen
  • Ortsbesichtigung Eldagsen
  • Stadtführung Hannover
  • Klärwerk Eldagsen
  • Toter Winkel
  • Wald
  • Steinbruch
  • Feuerwehr

 

Die Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht erfolgt nach folgender Verteilung:

70 % mündliche Mitarbeit

Beiträge im Unterricht, Anwenden erlernter Kompetenzen, Präsentationen von Unterrichtsergebnissen, Internetrecherche, Durchführung von Experimenten, Mappenführung

30 % Schriftliche Lernzielkontrollen, Tests, besondere Lernaufgaben


Nachschreiben von Arbeiten 

Für alle Fächer, in denen schriftliche Lernzielkontrollen (ARBEITEN) geschrieben werden, gilt:

Kann eine Schülerin/ein Schüler am Tag der Arbeit diese z.B. aufgrund von Krankheit nicht mitschreiben, wird die Arbeit grundsätzlich am Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts nachgeschrieben. Abweichende Absprachen erfolgen durch die Fachlehrkraft an die Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes. Nach den Ferien ist der Nachschreibtag der 2. Schultag. Ob eine Arbeit nachgeschrieben werden muss, entscheidet die Lehrkraft.