Landesschulbehörde

Für Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.

Es handelt sich um die Kinder, die in dem Zeitraum vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben.

Hier finden Sie ein Formular, dass Frau Heppner-Waldeck (KiTa Hermann Härtel) uns zur Verfügung stellt. DANKE

Flexi-Schreiben

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