Informationen aus den Fächern

Auf der Seite des NLQ – Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung – finden Sie für alle Schulformen und alle Fächer die KCs (Kerncurricula) = Vorgaben und Plänen  https://cuvo.nibis.de/cuvo.php?  .

Hier der Link für die Grundschule wichtigen Vorgaben:  https://cuvo.nibis.de/cuvo.php?p=search&k0_0=Schulbereich&v0_0=Primarbereich&


Bekanntgabe von Klassenspiegeln in der Schule

Aus der Rubrik “Fälle aus der Praxis” des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen:

Lehrkräfte fragen sich immer wieder, ob Klassen- oder Notenspiegel gegenüber Schülern und Eltern bekanntgegeben werden dürfen. Eltern wiederum möchten wissen, ob sie die Bekanntgabe von den Lehrkräften verlangen können.

In der Regel enthalten Klassenspiegel lediglich statistische Daten zur Anzahl der erzielten Noten, so dass kein Personenbezug gegeben ist. Die Abgabe eines Klassenspiegels ist deshalb innerhalb des Klassenverbandes zulässig, soweit dieser lediglich Daten in anonymisierter Form enthält.

Eine Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten zur Bekanntgabe ist nicht erforderlich.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat kein Verbot von Zensurenspiegeln in der vorgenannten Form ausgesprochen; es hat sie aber auch nicht empfohlen. Somit entscheidet die Lehrkraft, ob sie einen Klassenspiegel bekanntgibt.

Da eine Verpflichtung zur Bekanntgabe nicht besteht, kann von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten keine Bekanntgabe verlangt werden.

Link zum Originalbeitrag: http://www.lfd.niedersachsen.de/falldaten/live/live.php?falldaten_id=25 (Abrufdatum: 2018-06-01)

Im Sinne des einheitlichen Handelns werden in der GS Hallermund keine Klassenspiegel  und Durchschnitte von Arbeiten bekanntgegeben.  


Nachschreiben von Arbeiten 

Für alle Fächer, in denen schriftliche Lernzielkontrollen (ARBEITEN) geschrieben werden, gilt:

Kann eine Schülerin/ein Schüler am Tag der Arbeit diese z.B. aufgrund von Krankheit nicht mitschreiben, wird die Arbeit grundsätzlich am Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts nachgeschrieben. Abweichende Absprachen erfolgen durch die Fachlehrkraft an die Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes. Nach den Ferien ist der Nachschreibtag der 2. Schultag. Ob eine Arbeit nachgeschrieben werden muss, entscheidet die Lehrkraft.