Musik

Entscheidungen, die das Fach Musik betreffen, werden in den Arbeitstreffen Musik vorbereitet und in der Fachkonferenz Musik vorgestellt und abgestimmt. 

Mitglieder sind zur Zeit: Frau Gazelkowski (LK), Frau Schrötke (LK)


Leistungsbeurteilung 

Die Zeugnisnote setzt sich aus 80% mündliche Mitarbeit und 20% fachspezifische Leistung zusammen. Je Halbjahr gibt es eine  fachspezifische Leistungsfeststellung. Das kann sein:

  • schriftliche Lernkontrolle
  • Referat
  • Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeiten : Liederarbeitung, Tanzerarbeitung…
  • musikpraktische Vorführungen

 

Notenschlüssel für fachspezifische Leistungen:

100%-96% = 1          -85%  = 2          – 70%  = 3          -50% = 4          -25% = 5          < 25% = 6

Um die Schüler zu einer bewussten Rechtschreibanwendung  zu motivieren, kann der Lehrer  bis zu 1 Zusatzpunkt für eine bedachte Rechtschreibung bei schriftlichen Lernzielkontrollen geben.

 

Auszug aus dem KC Musik/Grundschule

https://cuvo.nibis.de/index.php?p=detail_view&docid=1668&f0=Kerncurriculum%20Musik%20Grundschule

 

Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung

Leistungen im Unterricht sind in allen Kompetenzbereichen festzustellen. Dabei ist zu bedenken, dass

die sozialen und personalen Kompetenzen, die über das Fachliche hinausgehen, von den im Kerncurriculum formulierten erwarteten Kompetenzen nur in Ansätzen erfasst werden. Der an Kompetenzerwerb orientierte Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern einerseits ausreichend Gelegenheiten, Problemlösungen zu erproben, andererseits fordert er den Kompetenznachweis. Ein derartiger Unterricht schließt die Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung der Leistung ein. In Lernsituationen dienen Erfahrungen und Rückmeldungen den Schülerinnen und Schülern als Erkenntnismittel. Das Erkennen von Fehlern und der produktive Umgang mit ihnen sind konstruktiver Teil des Lernprozesses. Für den weiteren Lernfortschritt ist es wichtig, bereits erworbene Kompetenzen herauszustellen und Schülerinnen und Schüler zum Weiterlernen zu ermutigen.

Im Fach Musik bilden sowohl die Arbeitsergebnisse als auch die Arbeitsprozesse der Schülerinnen und Schüler die Grundlage der Leistungsbewertung. Leistungs- und Überprüfungssituationen dienen dazu, die Verfügbarkeit der erwarteten Kompetenzen nachzuweisen. Es ist darauf zu achten, dass auch die prozessbezogenen Kompetenzen Bestandteil der Leistungsbewertung sind.

Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen geben den Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen über die erworbenen Kompetenzen und den Lehrkräften Orientierung für notwendige Maßnahmen zur individuellen Förderung. Neben der kontinuierlichen Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Lernprozess und ihrer individuellen Lernfortschritte, die in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung erfasst werden, sind die Ergebnisse fachspezifischer, mündlicher und schriftlicher Leistungen zur Bewertung heranzuziehen. Die fachspezifischen Leistungen sollen mindestens zur Hälfte in die Gesamtzensur eingehen. Diese Leistungen können allein oder in der Gruppe erbracht werden.

Im ersten und zweiten Schuljahrgang werden mündliche und fachspezifische Leistungen bewertet, im dritten und vierten Schuljahrgang sollte darüber hinaus eine schriftliche Leistung pro Schulhalbjahr bewertet werden. Diese Leistung geht anteilig mit höchstens 20 Prozent in die Gesamtnote ein.

 

Zu fachspezifischen Leistungen zählen z. B.

  • Singen einer Melodie
  • Musizieren einer Bodypercussion
  • Spielen einer Instrumentalstimme (auch nach einer vorgegebenen grafischen Notation)
  • Erarbeitung eines Tanzes
  • Bewegungen zum Text eines Liedes ausdenken
  • Klanggeschichte erfinden
  • Rhythmusbegleitung auf Orff-Instrumenten ausführen
  • szenische Umsetzung eines Musikstückes

Zu mündlichen Leistungen zählen z. B.

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate
  • fachbezogene Kommunikation in musikalischen Gestaltungsprozessen
  • mündliche Präsentation, ggf. mediengestützt (z. B. durch den Einsatz von Multimedia, Plakat,

Hörbeispiel, Instrument), auch in Form von Partner- oder Gruppenarbeit

 

Zu schriftlichen Leistungen zählen z. B.

  • Unterrichtsdokumentation (z. B. Plakat, Themenheft, Lerntagebuch)
  • Beschreibung oder Dokumentation eines Musikstücks (z. B. Hörprotokoll, grafische Notation)
  • Lernzielkontrolle

 

Folgende altersgemäße fachbezogene Kriterien dienen der Lehrkraft als Orientierung, um Leistungen im Musikunterricht zu beobachten, festzustellen und zu bewerten:

  • Genauigkeit und Sicherheit beim Singen und Musizieren
  • Einfallsreichtum, Originalität und Schwierigkeitsgrad beim musikalischen Gestalten und bei Präsentationen
  • Genauigkeit beim Beschreiben von gehörter Musik
  • Sicherheit bei der Verwendung von Fachsprache und Fachbegriffen
  • Qualität kommunikativer und kooperativer Prozesse (z. B. in Gruppenarbeiten, beim Ensemblespiel)
  • Sicherheit beim sachgemäßen Umgang mit Instrumenten
  • Sicherheit in der Anwendung von Spieltechniken
  • Qualität der fachbezogenen Rückmeldung/musikalische Urteilsfähigkeit

 


An der GS Hallermund findet Musik nicht nur im Musikunterricht statt. Seit dem Schuljahr 2022/23 gibt es regelmäßig SchülerInnen, die vor Schulstart ihren MitschülerInnen Tänze beibringen (“Frühtanzgruppe”). Diese werden dann auf einem Jahreszeitenforum präsentiert. Unsere 3 Jahreszeitenforen beinhalten immer wieder auch musikalische Beiträge wie Tänze, Lieder, Trommelstücke, Bodypercussion… . Wir singen zum Start und zum Ende der Foren mit allen SchülerInnen und ZuschauerInnen ein Lied aus unserem Liederheft. Das Liederheft beinhaltet Lieder, die unsere SchülerInnen aus unserer Sicht kennen sollten. (Heft ist in der Überarbeitung). In unseren Monatsforen singen wir regelmäßig unser Schullied, ein Geburtstagslied für alle “alten” Geburtstagskinder und ein weiteres Lied. Dieses wird von einer der 10 Klassen (wird immer am Ende des Forums gelost) im Klassenrat bestimmt. Auch in den anderen Fächern wie Deutsch, Englisch, Sachunterricht und Mathematik sind themenspezifische Lieder und rhythmische Unterbrechungen an der Tagesordnung. Während der Ankommensphase im Sportunterricht hören die SchülerInnen Musik und starten auch oft mit einer Übung nach Musik. Unsere Faschingsfeier startet mit einer gemeinsamen Feier in der Aula. Die Viertklässler organisieren die Musik für die Polonäse, mit der sie die SchülerInnen aus den Klassen holen. Die Feier in der Aula endet dann immer mit einem gemeinsamen Tanz (oft Tschu Tschu Wa). 

Da wir im Bereich Musik schon viel machen, überlegen wir, ob wir uns beim Programm “Musikalische Grundschule Niedersachsen” zu bewerben. Das Programm Musikalische Grundschule in Niedersachsen regt einen ganzheitlichen Schulentwicklungsprozess durch Musik an. Musik ist das verbindende Element für die Entwicklung von Unterricht, Personal und Organisationskultur. Wir erhoffen uns durch das Programm neue Ideen und Methoden für den Unterricht aller Fächer und neue Impulse für das Schulleben. Wann die nächste Qualifizierungsrunde startet, steht noch nicht fest. 


Regelmäßig wiederkehrende Aktionen und Projekte im Fach Musik


Nachschreiben von Arbeiten 

Für alle Fächer, in denen schriftliche oder praktische Lernzielkontrollen (ARBEITEN) erfolgen, gilt:

Kann eine Schülerin/ein Schüler am Tag der Arbeit diese z.B. aufgrund von Krankheit nicht mitschreiben, wird die Arbeit grundsätzlich am Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts nachgeschrieben. Abweichende Absprachen erfolgen durch die Fachlehrkraft an die Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes. Nach den Ferien ist der Nachschreibtag der 2. Schultag. Ob eine Arbeit nachgeschrieben werden muss, entscheidet die Lehrkraft.